Antrag der CDU-Kreistagsfraktion TF zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II im Landkreis Teltow-Fläming

Beschlussvorschlag:

  • Der Landrat wird beauftragt, im Zuge der Diskussion des Haushaltes 2009 und nach Klärung der Förderbedingungen in den Kreistag eine Prioritätenliste der Verwaltung einzubringen, die die Maßnahmen des Landkreises Teltow-Fläming zur Umsetzung des Konjunkturpakets II der Bundesregierung für den Landkreis präzisiert.
  • Die Prioritätenliste ist mit den zuständigen Ausschüssen im Vorfeld abzustimmen.
  • Wenn Maßnahmen, die bereits im Investitionsplan der Landkreises (z.B. Sanierung von Bildungseinrichtungen) geplant waren, durch Mittel aus dem Konjunkturprogramm kompensiert werden, so ist sicher zu stellen, dass die dadurch freiwerdenden Mittel im selben Investitionszeitraum für zusätzliche Maßnahmen genutzt werden, die bisher nicht Teil des Investitionsplans sind.
  • Durch Bund und Land zugelassene Erleichterungen im Vergaberecht sind zu nutzen, um vor allem Unternehmen aus der Region bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Interne Dienstvorschriften der Kreisverwaltung sind entsprechend anzupassen
  • Der Landrat wird aufgefordert, umgehend mit allen Bürgermeistern der kreisangehörigen Gemeinden Kontakt aufzunehmen, um förderungsfähige Investitionsmaßnahmen in den Gemeinden abzuklären und abzustimmen.
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    Begründung:

    Die Bundesregierung hat angesichts der weltweiten Wirtschaftkrise ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht, um den Herausforderungen eines starken konjunkturellen Abschwungs in Deutschland wirksam zu begegnen. Wesentlicher Bestandteil dieses Konjunkturpakets sind Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand. So wird der Bund in Kofinanzierung mit den Ländern mittels eines kommunalen Investitionsprogramms in einer Größenordnung von 10 Mrd. Euro zusätzliche Investitionen in den Kommunen unterstützen.

    Das Programm für die Kommunen sieht im Wesentlichen zwei Investitionsschwerpunkte vor. Dies ist zum einen der Bildungsbereich, wobei Investitionen in Kindergärten und Schulinfrastruktur mit besonderem Schwerpunkt bei der energetischen Sanierung gefördert
    werden. Den anderen Investitionsschwerpunkt bildet die kommunale Infrastruktur mit den Bereichen Verkehr, Krankenhäuser, Städtebau und Informationstechnologie. Die Investitionen sollen dabei so ausgestaltet sein, dass sie für den Klimaschutz und für die Energieeffizienz nachhaltige Verbesserungen erbringen. Eine weitere Maßnahme, um diese Investitionen zu beschleunigen wird die ebenfalls beschlossene Vereinfachung des Vergaberechts sein, wonach die Schwellenwerte des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens angehoben werden.

    Ein ausdrückliches Ziel der Bundesregierung ist es, diese Finanzhilfen den Kommunen auf einem schnellen und unkomplizierten Weg zukommen zu lassen. Daher werden die Investitionsmittel über die Koordinierungsebene der Bundesländer den Kommunen zur Verfügung gestellt, um entsprechend der örtlichen Erfordernisse investieren zu können. Die ausgewählten Investitionen sollen schnell umsetzbar sein, eine breite wirtschaftliche Wirkung erzielen und unfinanzierbare Folgelasten, beispielsweise bei Betriebskosten, vermeiden. Investitionen in die Bildungseinrichtungen und die Infrastruktur des Landkreises sind das richtige Signal. Hierzu ist ein umfassender Klärungs- und Abstimmungsprozess zwischen dem Landkreis und den Gemeinden sowie den Gremien des Kreistages und der
    Kreisverwaltung erforderlich.

    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen, in einer großen Kraftanstrengung die vorbereiteten Initiativen aller staatlichen Ebenen zusammenzuführen und diesen gebündelten Konjunkturimpuls mit großer Dynamik umzusetzen. Priorität haben dabei der Erhalt von Arbeitsplätzen in unserem Landkreis und die Vergabe an einheimische Unternehmen.


    Luckenwalde, den 22.01.2009

    gez. Danny Eichelbaum
    Fraktionsvorsitzender


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