Danny Eichelbaum: Rettungsdienst darf nicht zur Kostenfalle werden – Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt werden
- 29. Januar 2026
Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen erklärt der Vorsitzende des Kreistages Teltow-Fläming und CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:
„Wer in einer Notsituation den Rettungsdienst ruft, darf nicht mit Gebühren belastet werden. Der Streit zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Finanzierung sogenannter Fehl- oder Fehleinsätze darf nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden.“
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass Krankenkassen nicht pauschal an den Kosten von Rettungsdienstfahrten beteiligt werden dürfen. Geklagt hatten mehrere Krankenkassen gegen die Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming. Streitpunkt war unter anderem die Frage, wer für Einsätze aufkommt, bei denen zwar ein Rettungsdienst alarmiert wurde, aber kein Transport in ein Krankenhaus erfolgte. Das Gericht erklärte die Satzung des Landkreises für unwirksam und gab den Krankenkassen recht, die nur bei tatsächlichem Transport zahlen wollen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Landkreise in Brandenburg haben.
Danny Eichelbaum betont:
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